Kindesunterhalt - Inanspruchnahme von Verwandten?
vom 2.12.2004
15 €
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Er hat die Eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben, ich besitze einen Unterhaltstitel, habe außerdem Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gestellt. ... Nun meine Frage: Die Mutter meines Ex-Mannes ist vermögend (Immobilien, Barvermögen). Ist es möglich, sie gem. §§ 1603 (Leistungsfähigkeit) und 1607 BGB (Ersatzhaftung) für den Unterhaltsrückstand und/oder für die künftigen Unterhaltspflichten in Anspruch zu nehmen?