Besondere Leistungen werden im Nachweis auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze berechnet Bevor wir den Vertrag unterschrieben haben, habe ich telefonisch bei ihm nachgefragt, wofür noch weitere Kosten entstehen könnten, die dann mit 75 Euro/Std. abgerechnet werden würden. ... Außerdem meinte er, dass er mehr Aufwand hatte, da uns vom Verkäufer der falsche Energieausweis vorlag (haben nur einen Verbrauchsweis statt den [für Bauantrag bis 1976] erforderlichen Bedarfsausweis erhalten). ... Wir fragen uns auch, auf welcher Grundlage er seine Berechnungen durchgeführt hätte, wenn wir bereits länger Eigentümer gewesen wären und dementsprechend gar keinen (für den Verkauf notwendigen) Energieausweis gehabt hätten?