Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Ihre Fragen werden sich wohl in diesem Forum nicht abschließend klären lassen, dazu dürfte der Sachverhalt und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen zu umfangreich sein.
Zum Verhältnis zwischen Produkthaftung bzw. Produkthaftungsgesetz nur soviel:
Der Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz schließt die Geltendmachung anderer oder weitergehender Ansprüche z.B. aus Vertrag nicht aus.
Dies ergibt sich aus dem ProdHaftG selbst siehe § 15 Abs. 2 ProdHaftG
.
Daher wird der Anspruch Ihres Kunden nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Hersteller den Schaden seiner Versicherung gemeldet hat.
So sind z.B. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche aus Vertrag gegenüber Ihnen weiterhin möglich.
Zu dem von Ihnen erwähnten Schaden:
Hier handelt es sich vermutlich um einen sogenannten Mangelfolgeschaden. Grundsätzlich hat der Kunde Anspruch auf Ersatz solcher Kosten, die auch durch die Lieferung einer mangelfreien Sache nicht mehr beseitigt werden können. Allerdings ist für die Ersatzpflicht des Verkäufers Verschulden erforderlich.
Daher ist wohl eine genaue Prüfung der einzelnen Ansprüche unerläßlich. Es läßt sich nach Ihrer Schilderung nur die Aussage treffen, daß vertragliche Ansprüche Ihres Kunden aufgrund der Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz zumindest nicht ausgeschlossen sind.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
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Diese Antwort ist vom 24.08.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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