Die Gesamtkosten für das Pflegeheim beträgt seit 01.01.2020 ca. 3.150,- Euro im Monat, davon zahlt die Pflegekasse 770,- Euro und meine Mutter hat eine Rente von ca. 1.530,- Euro monatlich, es verbleibt hier eine Unterdeckung von ca. 850,- Euro im Monat. ... Mein "Gesamtbetrag der Einkünfte" beträgt über 100.000,- Euro im Jahr, daher falle ich ab 01.01.2020 nicht unter das "Angehörigen Entlastungsgesetz", ich muss diese Unterdeckung von z.Zt. ca. 850,- Euro im Monat selbst zahlen.