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Verträge sittenwidrig?

2. Juli 2006 15:02 |
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Vertragsrecht


Ich 58 Jahre alt,seit 1975 90% schwerbehindert und beziehe seit 1982 eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
1987 habe ich geheiratet, mein Mann bestand auf Gütertrennung. Auf seinen Wunsch hin wurde der Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Auf meinen Protest hin wurde ein Unterhaltsanspruch von ca. 500 DM eingeräumt. Bei einem Hauskauf 1989 wurde ich zur Hälfte mit ins Grundbuch eingetragen. Es hatte für mich Folgen, die ich damals nicht absehen konnte.
Die Bank forderte auch meine Unterschrift. Nach 10 Jahren wurde das Haus verkauft, Umzug, ein neuer Hauskauf, Umschuldungsmaßnahmen, neue Kredite usw. Immer mußte ich mit unterschreiben.Es nutzte mir nichts, dass ich nicht dahinterstand.
Inzwischen haben wir ca. 350.000,- € Verbindlichkeiten, die selbst einen guten Hausverkauf massiv übersteigen. Als eigenes Einkommen habe ich immer nur meine Rente angegeben, die heute bei knapp unter 800 € liegt. Trotzdem wurde ständig meine Unterschrift gefordert.
1. Ist es nicht sittenwidrig?
2. Wie sieht meine Situation nach einer Ehescheidung aus, ich habe keinerlei Vermögen?
3. Sollte mein Mann (65) vor mir sterben, kann ich den Verpflichtungen auf keinen Fall nachkommen. Welche Chancen habe ich den Banken gegenüber?
Ich danke Ihnen im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Die Situation ist ein riesiger Stressfaktor für mich.

Sehr geehrte Fragestellerin,

trotz Grenzwertigkeit hinsichtlich des Einsatzes möchte ich Ihre Frage aufgrund der gegebenen Sachverhaltsinformationen wie folgt beantworten:

1. Sittenwidrigkeit
Eine solche liegt nur bei krasser Überforderung vor. Da Sie Miteigentümerin sind/waren, kommt eine solche nicht in Betracht.

2. Scheidung
Nach einer Scheidung haften Sie weiter neben Ihrem Ex-Gatten als Gesamtschuldner. Persönliche Veränderungen berühren Verträge mit Dritten nicht.

3. Versterben des Ehemannes
Liebe Fragestellerin, auch diese Variante ändert Ihre Situation nicht, zumal dann auch noch Beerdigungskosten etc. auf Sie zu kommen.

Einmal unterschrieben und man muss zahlen. Sie haben ja auch etwas bekommen für Ihre Unterschrift, nämlich die Hälfte des Hauses. Die Rechtsprechung -hinsichtlich Sittenwidrigkeit-orientiert sich hier daran, daß ein mittelloser Angehöriger ohne Vorteil eine Verpflichtung eingegangen ist.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben (leider nicht zufriedenstellend, weil Sie sicherlich eine positivere Antwort erhofft haben?. Sind Fragen offen, benutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit sonntäglichen Grüßen

Jacqueline Dehe
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 2. Juli 2006 | 19:04

Nein, ich habe in Wirklichkeit nichts bekommen und es sind auch sonst keine Werte vorhanden. Sowohl das erste als auch dieses Haus ist total überschuldet. Ich habe auch nie begriffen, wieso mein Mann immernoch Geld bei Banken bekommt. Er fängt es allerdings clever an.
Also habe ich nur eine Chance, indem ich ihn nicht überlebe.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Restsonntag!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Juli 2006 | 23:24

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich weiß jetzt nicht, was ich Ihnen auf Ihre Nachfrage antworten soll. So traurig es für den Einzelfall ist, wer unterschreibt, haftet mit. Und dies führt manchmal zu sehr "ungerechten" Situationen. Faxen Sie mir die Kreditverträge bitte an mein Büro (ursprünglicher und aktueller). Ich werde dann nochmals in Ruhe darüber sehen. Hoffnungen auf ein anderes Ergebnis kann ich Ihnen allerdings leider nicht machen.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Dehe
Rechtsanwältin

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