Sehr geehrte Fragestellerin,
trotz Grenzwertigkeit hinsichtlich des Einsatzes möchte ich Ihre Frage aufgrund der gegebenen Sachverhaltsinformationen wie folgt beantworten:
1. Sittenwidrigkeit
Eine solche liegt nur bei krasser Überforderung vor. Da Sie Miteigentümerin sind/waren, kommt eine solche nicht in Betracht.
2. Scheidung
Nach einer Scheidung haften Sie weiter neben Ihrem Ex-Gatten als Gesamtschuldner. Persönliche Veränderungen berühren Verträge mit Dritten nicht.
3. Versterben des Ehemannes
Liebe Fragestellerin, auch diese Variante ändert Ihre Situation nicht, zumal dann auch noch Beerdigungskosten etc. auf Sie zu kommen.
Einmal unterschrieben und man muss zahlen. Sie haben ja auch etwas bekommen für Ihre Unterschrift, nämlich die Hälfte des Hauses. Die Rechtsprechung -hinsichtlich Sittenwidrigkeit-orientiert sich hier daran, daß ein mittelloser Angehöriger ohne Vorteil eine Verpflichtung eingegangen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben (leider nicht zufriedenstellend, weil Sie sicherlich eine positivere Antwort erhofft haben?. Sind Fragen offen, benutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit sonntäglichen Grüßen
Jacqueline Dehe
Rechtsanwältin
Nein, ich habe in Wirklichkeit nichts bekommen und es sind auch sonst keine Werte vorhanden. Sowohl das erste als auch dieses Haus ist total überschuldet. Ich habe auch nie begriffen, wieso mein Mann immernoch Geld bei Banken bekommt. Er fängt es allerdings clever an.
Also habe ich nur eine Chance, indem ich ihn nicht überlebe.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Restsonntag!
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich weiß jetzt nicht, was ich Ihnen auf Ihre Nachfrage antworten soll. So traurig es für den Einzelfall ist, wer unterschreibt, haftet mit. Und dies führt manchmal zu sehr "ungerechten" Situationen. Faxen Sie mir die Kreditverträge bitte an mein Büro (ursprünglicher und aktueller). Ich werde dann nochmals in Ruhe darüber sehen. Hoffnungen auf ein anderes Ergebnis kann ich Ihnen allerdings leider nicht machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Dehe
Rechtsanwältin