Lebenslanges Wohnrecht - Wohnung bei bestehendem Wohnrecht vermieten
vom 25.3.2005
10 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Meine Großmutter besitzt im von ihr mit Eigenkapital mitfinanzierten Eigenheim meiner Eltern lebenslanges Wohnrecht, im Grundbuch eingetragen und musste trotzdem € 150,-- Miete bezahlen. Seit 1 Woche lebt sie nun aber im Pflegeheim und meine Frage lautet: dürfen meine Eltern die Wohnung meiner Großmutter anderweitig vermieten oder kann ich darauf bestehen, dass die Wohnung solange meine Großmutter lebt mit einem Teil ihrer Möbel leer stehen bleibt?