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Lebenslanges Wohnrecht - Wohnung bei bestehendem Wohnrecht vermieten

25. März 2005 18:53 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Großmutter besitzt im von ihr mit Eigenkapital mitfinanzierten Eigenheim meiner Eltern lebenslanges Wohnrecht, im Grundbuch eingetragen und musste trotzdem € 150,-- Miete bezahlen. Seit 1 Woche lebt sie nun aber im Pflegeheim und meine Frage lautet: dürfen meine Eltern die Wohnung meiner Großmutter anderweitig vermieten oder kann ich darauf bestehen, dass die Wohnung solange meine Großmutter lebt mit einem Teil ihrer Möbel leer stehen bleibt?

25. März 2005 | 19:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage:

Kurze, klare Antwort: Ihre Eltern werden die Wohnung, vorbehaltlich einer entsprechenden schuldrechtlichen Vereinbarung mit der Großmutter, nicht anderweitig vermieten dürfen. Denn durch das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht, hat allein Ihre Großmutter das Recht, die Räume zu nutzen, ggf. (falls vereinbart) selbst zu vermieten. Daß die Großmutter das Wohnrecht nicht mehr ausüben kann, bedeutet nicht, daß es erlischt und Ihre Eltern über die Wohnung selbst verfügen dürfen, solange die Großmutter damit nicht einverstanden ist oder das Wohnrecht Ihren Eltern veräußert, bzw. sich mit der Löschung (gegen angemessene Bezahlung) einverstanden erklärt.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

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