Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage:
Kurze, klare Antwort: Ihre Eltern werden die Wohnung, vorbehaltlich einer entsprechenden schuldrechtlichen Vereinbarung mit der Großmutter, nicht anderweitig vermieten dürfen. Denn durch das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht, hat allein Ihre Großmutter das Recht, die Räume zu nutzen, ggf. (falls vereinbart) selbst zu vermieten. Daß die Großmutter das Wohnrecht nicht mehr ausüben kann, bedeutet nicht, daß es erlischt und Ihre Eltern über die Wohnung selbst verfügen dürfen, solange die Großmutter damit nicht einverstanden ist oder das Wohnrecht Ihren Eltern veräußert, bzw. sich mit der Löschung (gegen angemessene Bezahlung) einverstanden erklärt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
25. März 2005
|
19:02
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht