Pflegeheim, Unterhalt, Vermögen, Schonvermögen
vom 30.1.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Kind: unverheiratet, Mietwohnung, kein Kind, Vollzeitbeschäf- tigung, Sparguthaben: ca. 15.000 Euro Meine Fragen richten sich hinsichtlich der Unterhaltsverpflichtungen und Einsatz des Vermögens in Bezug auf meinen Vater und die Kinder unter Berücksichtigung der o. a. ... Vater: Ist mein Vater gegenüber meiner Mutter unterhaltsverpflichtet? ... Kinder: Sind die Kinder ebenfalls unterhaltsverpflichet?