Wasserschaden im Sondereigentum - Haftung
vom 13.9.2013
45 €
Historischer Preis
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Mit der Begründung, das die Eigentümergemeinschaft nicht haftet, weil diese den Schaden nicht erzeugt bzw nicht fahrlässig gehandelt hat. ... Der Schaden vom Jahr 2011 wurde damals ebenfalls von der Gemeinschaft übernommen.