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Haftung des BoxClubs bei Verletzungen

17. November 2011 09:47 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten,

wir betreiben einen Kampfsport Club. Dies läuft nicht als Verein, sondern unter einer GbR.

Wir würden gerne wissen, welche Haftungsrisiken wir hier tragen wenn sich jemand verletzt.

Folgende Klauseln haben wir in unserem Vertrag drin:

-----------------
4. Haftung
Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen xyz und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen., soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von VMD bzw. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von xyz, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben.
Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschäden

5. Versicherungen
xyz hat keine Unfallversicherung für seine Mitglieder abgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes, wird aber empfohlen. xyz hat das Mitglied darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

------------------

Folgende Fragen:

1. Sind die Formulierungen so rechtssicher
2. Gibt es zusätzliche Dine die man aufnehmen sollte? Wenn ja welche?
3. Welche weiteren Haftungsrisiken gibt es für den Betreiber des Clubs sowie die Trainer
4. Sollte eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden?


Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe.

17. November 2011 | 13:20

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihr Versuch, die Haftung einzuschränken ist nicht neu und ist bereits Anlass für Gerichtsentscheidungen gewesen.

Die Klauseln:

"Übernimmt keine Haftung für Unfälle...mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz"

" Für den Verlust oder die Beschädigung der zum Training mitgebrachter Gegenstände wird nicht gehaftet"

werden als unwirksam angesehen.

Sportstudiobetreiber sind nach § 241 BGB auch verpflichtet, die Kunden über mögliche Risiken und gesundheitliche Schäden aufzuklären. Sie und die Trainer müssten also auch damit rechnen, bei eingetretenen Gesundheitsschäden zu haften, wenn entweder ein Sportgeräte fehlerhaft ist und /oder eine Beratung ganz fehlt oder unzureichend erfolgt ist. Dieses gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit.

Zudem sollten Sie sich ein ärztliches Attest vorlegen lassen, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Sportausübung bestehen. Sonst besteht auch die Gefahr, dass eine Haftung bestehen kann, wenn der Sportler gesundheitliche Probleme hat.

Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, sollte eine alle diese Risiken umfassende Versicherung abgeschlossen werden.


Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Rückfrage vom Fragesteller 22. November 2011 | 09:27

Hallo.

Vielen Dank für ihre Antwort. Noch einige kurze Fragen:

1. Ist es möglich einen einigermassen wasserdichten Haftungsausschluss zu machen? Der aber trotzdem noch für die Teilnehmer verständlich bleibt und keine 10 Seiten hat?

2. Ist irgendwo genau festgelegt wie die Beratung nach § 241 BGB aussehen muss? Kann / Muss das in den Haftungsausschluss aufgenommen werden? So dass die Teilnehmer das bestätigen?

3. Muss man das Athest einsehen und abheften, oder reicht es wenn der Teilnehmer unterschreibt dass es vom Arzt keine Bedenken gibt? Auch wenn er vielleicht gar kein Athest hat?


Was würde es ca kosten wenn sie für uns einen Haftungsausschluss entwerfen, der rechtssicher ist und die genannten Punkte beinhaltet?

Vielen Dank für ihre Hilfe

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. November 2011 | 10:21

Sehr geehrter Ratsuchender,

den von Ihnen gewünschten wasserdichten Haftungsausschluss gibt es leider nicht. Es ist zwar möglich einen Haftungsausschlusss zu erstellen, der auch verständlich ist; nur ganz " wasserdicht" wird er nicht sein können.

Die Beratung umfasst sämtliche bekannten Risiken. Darauf muss der Sportler hingewiesen werden. Vom Sportler sollte die umfassende Beratung dann gesondert schriftlich bestätigt werden.

Das Attest muss nicht gesondert eingesehen werden. Es reicht die Bestätigung des Sportlers, dass er keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat. Diese Bestätigung sollte und kann man mit der Belehrung/Beratung über die Risiken verbinden.

Gerne können wir einen Haftungsausschluss entwerfen; nur die von Ihnen gewünschte wasserdichte Rechtssicherheit kann er nicht bieten. Dieses zeigt bereits die umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema.

Sie können sich wegen des weiteren Vorgehens gerne mit unserem Büro in Verbindung setzen. Einzelheiten können dann geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

ANTWORT VON

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