Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Versuch, die Haftung einzuschränken ist nicht neu und ist bereits Anlass für Gerichtsentscheidungen gewesen.
Die Klauseln:
"Übernimmt keine Haftung für Unfälle...mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz"
" Für den Verlust oder die Beschädigung der zum Training mitgebrachter Gegenstände wird nicht gehaftet"
werden als unwirksam angesehen.
Sportstudiobetreiber sind nach § 241 BGB
auch verpflichtet, die Kunden über mögliche Risiken und gesundheitliche Schäden aufzuklären. Sie und die Trainer müssten also auch damit rechnen, bei eingetretenen Gesundheitsschäden zu haften, wenn entweder ein Sportgeräte fehlerhaft ist und /oder eine Beratung ganz fehlt oder unzureichend erfolgt ist. Dieses gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Zudem sollten Sie sich ein ärztliches Attest vorlegen lassen, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Sportausübung bestehen. Sonst besteht auch die Gefahr, dass eine Haftung bestehen kann, wenn der Sportler gesundheitliche Probleme hat.
Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, sollte eine alle diese Risiken umfassende Versicherung abgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
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Hallo.
Vielen Dank für ihre Antwort. Noch einige kurze Fragen:
1. Ist es möglich einen einigermassen wasserdichten Haftungsausschluss zu machen? Der aber trotzdem noch für die Teilnehmer verständlich bleibt und keine 10 Seiten hat?
2. Ist irgendwo genau festgelegt wie die Beratung nach § 241 BGB
aussehen muss? Kann / Muss das in den Haftungsausschluss aufgenommen werden? So dass die Teilnehmer das bestätigen?
3. Muss man das Athest einsehen und abheften, oder reicht es wenn der Teilnehmer unterschreibt dass es vom Arzt keine Bedenken gibt? Auch wenn er vielleicht gar kein Athest hat?
Was würde es ca kosten wenn sie für uns einen Haftungsausschluss entwerfen, der rechtssicher ist und die genannten Punkte beinhaltet?
Vielen Dank für ihre Hilfe
Sehr geehrter Ratsuchender,
den von Ihnen gewünschten wasserdichten Haftungsausschluss gibt es leider nicht. Es ist zwar möglich einen Haftungsausschlusss zu erstellen, der auch verständlich ist; nur ganz " wasserdicht" wird er nicht sein können.
Die Beratung umfasst sämtliche bekannten Risiken. Darauf muss der Sportler hingewiesen werden. Vom Sportler sollte die umfassende Beratung dann gesondert schriftlich bestätigt werden.
Das Attest muss nicht gesondert eingesehen werden. Es reicht die Bestätigung des Sportlers, dass er keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat. Diese Bestätigung sollte und kann man mit der Belehrung/Beratung über die Risiken verbinden.
Gerne können wir einen Haftungsausschluss entwerfen; nur die von Ihnen gewünschte wasserdichte Rechtssicherheit kann er nicht bieten. Dieses zeigt bereits die umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema.
Sie können sich wegen des weiteren Vorgehens gerne mit unserem Büro in Verbindung setzen. Einzelheiten können dann geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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