Zu geringer Wasserdruck in Miethaus
beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns / Hamburg
Der geringe Druck hat zur Folge, dass im zweiten Stock, wo sich das Bad befindet, das Wasser nur recht langsam fliesst. Ist in diesem Fall der Eigentümer (=Vermieter), obwohl er nicht für den geringen Druck verantwortlich ist, verpflichtet, mittels technischer Massnahmen (wie z. ... Die Kosten für eine Druckerhöhungsanlage belaufen sich auf ca. das Doppelte einer Monatskaltmiete.