Ich hätte gern gewußt, ob ein Ehepartner verpflichtet ist, Auskunft über sein Einkommen bei Gericht zu geben, trotz der folgenden Fakten: - Eheschließung mit Ehevertrag (Gütertrennung) - Schulden entstanden alle vor Eheschließung - Ehe erst seit 3/4 Jahr - Ehepartner hat keine Verträge mit unterschrieben - kein gemeinsames Vermögen - keine gemeinsamen Schulden - keine ehebedingten Schulden Sind die folgenden Aussagen richtig so? Wenn ja, bitte um Rechtsgrundlage: Da die Schulden vor der Ehe entstanden sind und nicht in Zusammenhang mit der ehelichen Gemeinschaft stehen, muss der nicht insolvente Ehepartner, in diesem Fall, nicht für die Kosten aufkommen.