Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe derzeit in einer zweiten Ehescheidung nach 17 JAhren.
Ich kämpfe als verlassener, nicht als verhasster!
Meine Frau hat Schulden, z.b. gemeinsame Stromschulden hinterlassen, welche mir aufgebürdet werden.
Ich hatte seit Beginn die Stromkosten 1992 auf meinen Namen gemacht, in der Ehe war es egal, war ja auch der gemeinsame Topf.
Nun ist sie 08/2009ausgezogen und ich sitze in der Stromzahlung unseres gemeinsamen Verbrauches.
Mtl. hatte ich schon ca. 155,- gezahlt. Grund: wir beide hatten ein Gewerbe, ich war selbständig in der Beratiung, sie hatte neben ihrem Angestelltenberuf ein Gewerbe als Änderungsschneiderin..
Durch den Auszug habe ich nun festgestellt, das ich wenig STrom verbrauche.
Im Jahresverbrauch 08 auf 09 wurdenEnde 09 11.000 Kw gemessen, der mir trotz der hohen mtl. zahlung noch mit knapp 900,- eur als Nachzahlung angelastet wird.
Nur die mitgenutzte Person rührt sich nicht.
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Frau
Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Auch wenn Sie der Stromschuldner gegenüber dem Energieversorger sind, so haftet doch auch Ihre Ehefrau mit.
Ob Ihre Frau nun mehr Strom als Sie verbraucht hat oder umgekehrt, spielt keine Rolle. Für die ehebedingten Schulden (wie hier) haften beide gemeinsam.
Sie müssen Ihre Frau auffordern, den Beitrag für den Rückstand (= Nachzahlung) anteilsmässig zu leisten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.