Kindergeld -Rückforderung
vom 2.1.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren , bezüglich einer Kindergeld-Rückforderung habe ich eine Frage und hoffe auf Hilfe . ... Jetzt weiß ich,das wir einen neuen Antrag hätten stellen müssen . Durch diesen Fehler bekam ich eine Rückzahlungsaufforderung der Kindergeldkasse von circa 4500 Euro .Nicht nur das es mich in finanzielle Schwierigkeiten brachte und bringt ,sondern auch meinen Sohn ,da die Kindergeldkasse die Zahlung an ihn eingestellt hatte,bis er das Kindergeld neu ,auf seinen Namen beantragt hatte.