Trennungsunterhalt und Umgang
vom 31.10.2007
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Meine Ehefrau beschränkt oder verhindert in willkürlicher Art und Weise den Umgang mit den Kindern, den Zugang zu der DHH und zu den persönlichen Gegenständen (wie Kleidung, Sammlungen) und Unterlagen und deren Nutzung. Ein Mediationsverfahren zur Regelung des Trennungsunterhalts und des Umgangs mit der Tochter ist gescheitert. Nach der Trennungsunterhalt-Berechnung des Mediators besteht ein sogenannter Magelfall, das derzeit frei verfügbare Einkommen reicht nicht aus um den Trennungsunterhalt für die Kinder nach der Düsseldorfer-Tabelle, den Mindestanspruch meiner Ehefrau und meinen Mindestselbstbehalt zu decken, da diverse Lebensversicherungen, Bausparverträge und Immobilienkredite bestehen. (1) Welche Schritte kann ich einleiten, damit der Trennungsunterhalt, der Umgang mit der minderjährigen Tochter und der Zugang zu der DHH Zugang und den persönlichen Gegenständen und Unterlagen rechtsverbindlich, gerichtlich einklagbar und polizeilich durchsetzbar geregelt wird?