Baurecht/ BGB-Kaufvertrag
vom 2.1.2012
85 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Entsprechend gehen wir davon aus, dass der Wohnungsverkäufer von diesem Mangel wusste und uns vor dem Kauf nicht darüber aufgeklärt hat. ... Wir wurden vor dem Kauf über die fehlende Dämmung ebenfalls nicht in Kenntnis gesetzt. Jetzt ist natürlich die Frage, ob wir auf der Grundlage dieser Erkenntnisse vom Kaufvertrag nach dieser Zeit zurücktreten können, weil Mängel verschwiegen wurde, ob wir evtl. einen gewissen Betrag zurückfordern können nebst Entschädigung bzw. welche Ansprüche können wir jetzt geltend machen?