Er besitzt seine gesetzliche Rente und eine Betriebsrente, ich eine Riesterrente, die gesetzliche Rente und 2 private Rentenversicherungen. Ich habe diese Renten bei der Abfrage des Gerichts mit angegeben, allerdings hat meine Mutter diese für mich abgeschlossen und zahlt nachweislich seit Abschluss der Rente vor zehn Jahren den monatlichen Betrag in diese Rente ,da sie mir eine Art vorgezogenes Erbe damit geben wollte , damit ich im Fall einer Scheidung finanziell etwas besser abgesichert bin. ... Ist das richtig, dass diese Rente,die zwar während der Ehezeit angelegt wurde aber ausschließlich für mich als Schenkung oder vorgezogene Erbteil sein sollte und nachweislich die ganzen Jahre von meiner Mutter gezahlt wurde mit in den Rentenausgleich fällt.Und wenn dem nicht so ist, wie muss ich jetzt vorgehen, da ich diese Rente ja vor Gericht schon angegeben habe???