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Pensionszusage

11. September 2012 11:30 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Eine Pensionszusage von 3000 DM Monatlich hat die Firma bei einer Versicherung abgesichert.
Versicherungssumme 170.000 DM
Laufzeit 22 Jahre, Prämie 10.000 DM im Jahr

Jetzt meldet die Versicherung auf Grund der
Berechnungen von eingestellten Mathematiker
das eine Rente von nur 500 € Monatlich möglich ist.

Eine einmalige Auszahlung soll ca. 150.000 €
betragen. Dies scheint in Ordnungzu sein.

Wenn aber die Rente monatlich gezahlt würde
dann ist so gravierendes Unterschied und dies
müssten die Bitendeversicherung vom Anfang an
wissen.

Es besteht der Verdacht, einer absichtlichen Täuschung !
Was Meinen Sie ?


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Angesichts Ihrer Schilderung besteht eine klare Zusage. Inwieweit diese bindend ist, müßte anhand des genauen Vertrages geprüft werden. Es stellt sich insoweit die Frage, ob die monatliche Berechnung zutreffend ist und wenn ja, warum sie so gering ausfällt.

Eine (arglistige) Täuschung ist nicht fernliegend, jedenfalls eine objektive Falschberatung bei Vertragsabschluss. Dafür haften der Versicherer bzw. der Vermittler (Stichwort: Vermittlerhaftung) möglicherweise. Allerdings ohne genaue Kenntnis der Abläufe, ist eine abschließende Antwort nicht verbindlich zu leisten. So oder so sollte aber möglicherweise eine Vertragsaufhebung oder eine Schadenersatzforderung möglich sein. Der mögliche Schaden müsste aber ermittelt werden.

Ich rate an, dass Sie bitte den genauen Vertrag und den Abschluss anwaltlich prüfen lassen. Auch an eine höhere Verzinsung der eingezahlten Summe nach einem (ggf. möglichen Vertragswiderruf) könnte zu denken sein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann, Rechtsanwalt

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