Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
solange Ihr Durchschnittseinkommen und die durchschnittliche Arbeitszeit deutlich unter der zulässigen Wochenarbeitszeit liegen, wird es nicht zu einer näheren Prüfung durch die Rentenstelle kommen. Diese wird nur die durchschnittliche Stundenanzahl berücksichtigen und in Ihrem Fall grundsätzlich keine weitere Prüfung veranlassen.
Nur wenn der Sachverhalt der Rentenstelle bekannt werden würde ist mit einer genaueren Überprüfung zu rechnen, wenn die Stunden nur als Summe auf der Lohnabrechnung auftauchen sollte dies kein Problem sein.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke
Antwort
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