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Tägliche Arbeitszeit bei voller Erwerbsminderungsrente

23. März 2021 13:45 |
Preis: 35,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Muss ich mit einer Überprüfung meines Rentenanspruchs oder gar mit einem Entzug der EU-Rente rechnen, wenn ich einen Minijob annimmt, bei dem ich nur einen Tag pro Woche arbeitet, aber an diesem Tag 8 Stunden.

Solange ihr Durchschnittseinkommen und die durchschnittliche Arbeitszeit deutlich unter der zulässigen Wochenarbeitszeit liegen, wird es nicht zu einer näheren Prüfung durch die Rentenstelle kommen. Nur wenn der Sachverhalt der Rentenstelle bekannt werden würde, ist mit einer genaueren Überprüfung zu rechnen.

Guten Tag,
ich beziehe eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Nun möchte ich einen Minijob annehmen in dem ich monatlich unter 400 € verdienen würde. Die gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen werden damit also nicht überschritten.

Allerdings würde ich nur an 1 Tag pro Woche arbeiten, an diesem Tag jedoch 8 Stunden. Im Rentenbescheid ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tägliche Arbeitszeit jedoch maximal 3 Stunden betragen darf.

Hier nun meine Frage: Hätte ich mit einer Überprüfung meines Rentenanspruches zu rechnen oder gar mit einem Entzug der EU-Rente ?

Mit freundlichem Gruß

23. März 2021 | 14:24

Antwort

von


(849)
Alte Schmelze 16
65201 Wiesbaden
Tel: 0611-13753371
Web: https://deutschland-schulden.de
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

solange Ihr Durchschnittseinkommen und die durchschnittliche Arbeitszeit deutlich unter der zulässigen Wochenarbeitszeit liegen, wird es nicht zu einer näheren Prüfung durch die Rentenstelle kommen. Diese wird nur die durchschnittliche Stundenanzahl berücksichtigen und in Ihrem Fall grundsätzlich keine weitere Prüfung veranlassen.

Nur wenn der Sachverhalt der Rentenstelle bekannt werden würde ist mit einer genaueren Überprüfung zu rechnen, wenn die Stunden nur als Summe auf der Lohnabrechnung auftauchen sollte dies kein Problem sein.


Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke


ANTWORT VON

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