Sehr geehrter(r) Fragesteller(in),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die mir vor wenigen Minuten zugewiesen wurde. Diese möchte ich nun gerne anhand der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben beantworten.
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich sehr gut verstehe, dass die derzeitige Situation für Sie äußerst belastend ist und diese für Sie finanzielle Sorgen bedeutet. Deshalb bin ich sehr bemüht, Ihnen bestmöglich zu helfen. Im Folgenden werde ich auf Ihre Fragen eingehen und Ihnen rechtliche Hinweise sowie mögliche Handlungsoptionen darlegen.
Widerspruch/Klage gegen den Bescheid der Rentenversicherung und der Krankenkasse
Ein Widerspruch oder eine Klage gegen den Bescheid der Rentenversicherung sowie der Krankenkasse kann durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Hierbei ist es von wesentlicher Bedeutung, die Begründung präzise und fundiert zu formulieren. Sie sollten insbesondere darauf eingehen, dass es sich um ein Verwaltungshandeln handelt, welches auf einer fehlerhaften Annahme beruhte. Das Prinzip des "Vertrauensschutzes" nach § 45 Abs. 2 SGB X könnte hier zur Anwendung kommen. Demnach sollen belastende Verwaltungsakte nicht mit Rückwirkung aufgehoben werden, wenn der Betroffene auf den Bestand des fehlerhaften Verwaltungsaktes vertraut hat und dieses Vertrauen in schutzwürdiger Weise entstanden ist.
In Ihrem Fall könnte argumentiert werden, dass Sie aufgrund der regelmäßigen Übermittlung Ihrer Steuerbescheide und der darauf basierenden Neuberechnung der Krankenkassenbeiträge davon ausgehen durften, dass die bisherige Praxis korrekt war. Des Weiteren könnte die Frage geprüft werden, ob ein Verschulden der Verwaltung vorliegt, insbesondere ob die Aufklärungspflicht der Rentenversicherung und der Krankenkasse hier nicht in gebührendem Maße erfüllt wurde.
Ihr Widerspruch oder Ihre Klage sollte sich darauf stützen, dass Sie lange Zeit in gutem Glauben gehandelt haben und darauf vertraut haben, dass die Beiträge korrekt berechnet wurden. Sie könnten wie folgt argumentieren:
1. Vertrauensschutz und Gutgläubigkeit: Sie haben stets alle relevanten Unterlagen wie Steuerbescheide fristgerecht eingereicht und haben keine Hinweise darauf erhalten, dass die Berechnungen fehlerhaft seien.
2. Aufklärungspflicht der Verwaltung: Die Rentenversicherung und Krankenkasse hätten ihre Aufklärungspflicht gemäß §§ 13, 14, 15 SGB I nicht ausreichend erfüllt, da Sie nicht rechtzeitig und umfassend auf die Problematik hingewiesen wurden.
3. Existenzsicherung: Eine sofortige Rückzahlung der geforderten Summe könnte Ihre wirtschaftliche Existenz unmittelbar gefährden und würde somit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Es ist ratsam, explizit darauf hinzuweisen, dass Sie die geforderte Summe nicht aufbringen können und vorschlagen, dass eine Ratenzahlung erfolgen könnte.
Rein vorsorglich möchte ich noch darauf hinweisen: Ob vorliegend als Rechtsmittel ein Widerspruch oder direkt die Klage zu erheben ist, können Sie innerhalb der sog. Rechtsbehelfsbelehrung erkennen, die sich meist am Ende des Bescheides befindet. Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Fristen einhalten, da nach Fristablauf auch ein rechtwidriger Bescheid wirksam werden kann.
Konsequenzen bei Ablehnung des Widerspruchs und Nichtzahlung
Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, was natürlich eine Möglichkeit darstellt, können Sie dennoch Maßnahmen ergreifen.
Ratenzahlung: Die Rentenversicherung und die Krankenkasse sind verpflichtet, in gewissem Maße Rücksicht auf Ihre finanzielle Situation zu nehmen. Gemäß § 44 SGB II gibt es die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen bei Forderungen, die Sie finanziell überfordern. Sollte Ihr Widerspruch abgelehnt werden, beantragen Sie daher sofort eine Ratenzahlungsvereinbarung oder alternativ eine Stundung. Die Bezeichnung "Stundung" bedeutet, dass die Fälligkeit der Forderung hinausgeschoben wird.
Pfändungsschutz: Sollte es dennoch zu einer Pfändung kommen, haben Sie Anspruch auf pfändungsfreie Beträge gemäß § 850k ZPO (Pfändungsschutzkonto). Damit bleibt Ihnen ein Existenzminimum gesichert. Im Falle einer Pfändung sollten Sie unverzüglich den Kontakt zu Ihrer Bank aufnehmen.
Eintragung in Schufa und Führungszeugnis: Ein Eintrag in der Schufa erfolgt in der Regel nicht bei öffentlich-rechtlichen Forderungen wie denen aus der Rentenversicherung oder Krankenkasse. Für das Führungszeugnis sollten diese Schulden ebenfalls keine relevanten Auswirkungen haben, da es sich hierbei nicht um Straftaten handelt.
Weitere Handlungsmöglichkeiten: Wird Ihr Widerspruch zurückgewiesen, können Sie spätestens dann die Klage gegen den Widerspruchsbescheid erheben. Die obige Argumentation kann auch im Rahmen des Klageverfahrens verwendet werden - wenn die Widerspruchsstelle den Widerspruch tatsächlich zurückweist, kann eine Prüfung der Verwaltungshandelns durch das Gericht durchaus Sinn machen.
Ich hoffe, dass diese Informationen und Hinweise Ihnen weiterhelfen und Ihnen ein wenig von der Sorge und Unsicherheit nehmen können. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Cedric Hohnstock
Rechtsanwalt
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