Zusage zum Anstellungsvertrag rechtsverbindlich ?
vom 25.7.2018
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, nach einem Bewerbungsgespräch machte ich dem Arbeitgeber folgende Zusage per Email: "Ich freue mich darauf, in Ihrem Team zu arbeiten. " Er antwortete mit "Ihre Zusage freut uns sehr. ... Nun habe ich den Arbeitsvertrag erhalten, diesen aber noch nicht zurückgesendet, denn ich habe in der Zwischenzeit ein anderes Angebot erhalten, so dass ich mit dem Arbeitgeber doch keinen Arbeitsvertrag abschliessen möchte. Frage: Wurde mit meiner Zusage per Email / Telefon bereits ein Arbeitsvertrag geschlossen oder ist der Arbeitsvertrag erst mit meiner Unterschrift wirksam und kann ich davon ohne Ärger zurücktreten ?