Hinweise: Zur Firma B, von der mir nur der seltsam lautende Name und eine Adresse vorgelegt wurde, konnte ich nach mehrstündiger Internetrecherche nichts in Erfahrung bringen, weder über ebay, die Adressen der Käufer meiner Auktionen (vermutlich hat die Firma ja bei mir etwas gekauft, um meine Adresse in Erfahrung zu bringen), noch über www.gelbeseiten.de, www.dasoertliche.de, noch verschiedene Seiten mit Eintragungen der in dem bezeichneten Ort ansässigen Unternehmen - ich zweifele langsam an der Existenz der bezeichneten Firma, die Anwaltskanzlei hingegen existiert sicher, wenn auch wohl erst ein paar Jahre oder Monate (Indizien weißen darauf hin), zudem ist diese Kanzlei eigentlich auf Familienrecht spezialisiert laut Ihrer Homepage. ... Andererseits kann ich irgendwo auch nachvollziehen, dass es sicher einigen Gewerbstätigen nicht gefällt, wenn ich dann solche Reste recht günstig bei ebay anbiete, auch wenn es sich nur um solche geringe Mengen handelt. ... Ob Sie tatsächlich ein Gewerbe angemeldet haben oder Ihre Umsätze dem Finanzamt melden, ist unerheblich dafür, ob Sie Unternehmer im Sinne von § 14 I BGB sind.