Im prozess ging es um drei monatsraten - aber die niederlage führt natürlich auch dazu, dass der rest wieder zur zahlung ansteht. am 18. januar 2005 wurde mir das urteil zugestellt. ich habe erwartet, anschliessend von der klägerin eine mitteilung zu erhalten, in der sie ihre forderung einschliesslich verzugszinsen und ihre bankverbindung spezifiziert. nachdem nichts kam, habe ich sie am 22.1. angeschrieben und um diese angaben gebeten. mit schreiben vom 26.1. teilt ihr anwalt mit, dass seine mandantin ihn schon vorher beauftragt hatte, die fälligen zahlungen auf dem klageweg einzutreiben. das sei alles schon vorbereitet, aber aufgrund meines schreibens hätte er dies gerade nochmal stoppen können und ich wurde aufgefordert, den gesamten betrag an ihn zu leisten; er habe inkassovollmacht. da er hier erneut tätig geworden sei, müsse er mir hierfür 250 euro berechnen (zusätzlich zu den kosten des vorangegangenen rechtsstreites). meine fragen: ist diese klage überhaupt zulässig und möglicherweise erfolgreich? ... immerhin sind da auch verzugszinsen dabei, über deren höhe mir nichts bekannt ist. ich denke, einem zahlungspflichtigen muss auch gelegenheit gegeben werden, die zahlung überhaupt leisten zu können und das scheint mir hier auch aus terminlichen gründen schon nicht gegeben. immerhin muss die ex ihren anwalt schon damit beauftragt haben noch bevor ich überhaupt hätte leisten können. kann der anwalt für dieses schreiben diese gebühr von 250 euro von mir erheben? ... muss ich bei vorliegen einer inkassovollmacht an den anwalt zahlen?