Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich weise darauf hin, dass dies nur einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende der Ausführung. Zu Ihren Fragen:
1. Die gegnerische Versicherung zahlt nicht, weil der andere Fahrer sichtlich angegeben hat, nicht an dem Unfall Schuld zu sein. Daher verweigert sie berechtigterweise die Zahlung. Sie können und müssen die Versicherung daher verklagen, wenn Sie Ihren Schaden beglichen haben will.
Ich möchte aber darauf hinweisen, daß Ihre Versicherung bereits eine rechtliche Überprüfung vorgenommen hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, daß die Chancen zu 50 % auf Sieg gegeben sind. Ich gehe davon aus, daß die Versicherung aber wegen des geringen Betrages den hälftigen Betrag gezahlt hat um damit die "Angelegenheit abzuschließen".
2. Um es auf den Punkt zu bringen:
Schadensersatzansprüche eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten gegenüber dem Schadensverursacher und dessen Haftpflichtversicherung verjähren binnen drei Jahren. ABER: Wenn Sie meinen, daß Sie Chancen haben, die Klage zu gewinnen, dann sollten Sie sofort (!) zu einem Rechtsanwalt gehen. Es bringt Ihnen nichts, abzuwarten.
Sie müssen auch bedenken, daß die Gegenseite einen Zeugen für ihren eigenen Vortrag hat. Grundsätzlich können auch Kinder vor Gericht als Zeugen vernommen werden. Ob das Kind vor dem Gericht glaubwürdig ist oder nicht, wird dann der Beweistermin zeigen.
Ich empfehle Ihnen daher - zur weiteren Absprache des Vorgehens einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
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Hinweis
Die vorstehende Beantwortung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Die von mir gegebene Antwort ist eine überblicksartige Beantwortung. Außerdem ist die Beantwortung der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars und kann - insbesondere in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Versicherungsbedingungen, Gerichtsurteile, Schreiben von Dritten) nicht vorlagen - eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.