Unerlaubte Verwendung Urheberrechtlicher Bilder
Er bemisst sich nach dem Interesse des Verletzten an der Unterlassung der Verstöße, wobei es nicht darauf ankommt, o der Verletzte ein großes oder kleines Unternehmen oder eine Privatperson ist. ... Mit freundlichen Grüßen (xxxxxx) Rechtsanwalt Kostennote: Gegenstandswert 8.000,00 EUR 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV RVG 535,60 EUR Post- und Telekommunikationspauschale nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR Summe netto 555,60 EUR So, nun folgende Punkte und Fragen: - Ich bin eine Privatperson - das Foto wurde nachweislich nur eine Woche benutzt - Ich habe die Auktion am 15.05.06 von meiner Seite aus beendet, am 16.05.06 habe Ich eine Meldung wegen dem Verstoss von eBay erhalten, und a 20.05.06 habe Ich das Schreiben erhalten, datiert auf den 19.05.06 - am 16.05.06 habe Ich mich per Mail nach der Meldung von eBay, für den Verstoss, beim Verletzten entschuldigt (nachweisbar) - ist der Gegenstandswert nicht zu hoch gegriffen ?