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6.923 Ergebnisse für agb agbs

Permanente Spielsperre infolge vermeintlicher Nutzung illegaler Spielmodifikationen
vom 19.2.2019 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In den AGBs (http://legal.eu.wargaming.net/de/endnutzer-lizenzvereinbarung/) sowie Nutzungsbedingungen (http://legal.eu.wargaming.net/de/nutzungsbedingungen/) ist meiner Ansicht nach keine Klausel enthalten, welche eine willkürliche Beendigung des Vertrags durch Sperrung des Spielerkontos beinhaltet.
SKY - Wegfall der Formel 1
vom 29.1.2018 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In den AGB steht aber (siehe Punkt 1.1.4): Zitat: 1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, sonstigen Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt. 1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen (z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) oder aus technischen Gründen (z.B.
eBay-Händler liefert nicht
vom 19.6.2007 20 € Historischer Preis
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Sie befinden sich nach den AGB-Regeln bereits in Verzug, ohne dass Sie bislang nur den Hauch einer Bereitschaft zeigen, Klärendes zu diesem Sachverhalt beizutragen.
Ebay „Käufer“ macht Schadenersatz geltend
vom 8.10.2007 30 € Historischer Preis
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. - Die Ebay AGB sehen dafür jedoch bestimmte Ausnahmen vor, doch das Gesetz hat hier wiederholt dagegen entschieden und gesagt: Einstellen und Gebot = Bindender Kaufvertrag, egal ob Aktionsabbruch/Streichung der Gebote durch Käuferseite.
Maklerprovision nach Ende des Nachweis- und Vermittlungsvertrages
vom 5.5.2023 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Die AGB sagen dabei: "Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen sofort oder später geschlossenen Kaufvertrages, durch welchen in wirtschaftlicher Hinsicht ganz oder teilweise der angestrebte Vertrags- und / oder Nutzungszweck erreicht wird, ist die ortsübliche Maklerprovision zu zahlen, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist."
Widerrufsrecht, Internet, Insolvenz, Firmenneugründung
vom 10.7.2008 36 € Historischer Preis
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. 2008 nutze mein Widerrufsrecht und sende Bestellung auf eigene Kosten (siehe AGB) in Höhe von 6,90 € an B zurück 03. 07. 2008 Bestätigung Warenlieferung ist bei B eingegangen und Angebot der erneuten Warenzustellung zum alten, höheren Preis, jedoch Ablehnung des Widerrufsrechts und Ablehnung der Rücküberweisung „...ein anderer rechtsgrund besteht  hinsichtlich dieses ... bei uns nicht mehr. wir können ihnen gerne dieses ... wieder zusenden oder sie können es hier bei uns abholen. eine rücküberweisung  des geldes einer insolventen firma kommt für uns nicht in betracht. teilen sie uns ihre entscheidung mit. oder wir werden dieses ... der masse des schuldners zuteil werden lassen und sie können sich direkt mit dem insolvenzverwalter auseinandersetzen . ...“ 03. 07. 2008 Meldung des Schadens beim Insolvenzverwalter per mail – keine Reaktion vom Verwalter bis 10. 07. 2008 Zusatzfragen: Welche Firma ist durch die Warensendung von B am 26. 06. 2008 mein Vertragspartner (Die neue Firma hat ja nachweisbar geliefert!)?
sehr hohe rechnung meines internet-service-providers wg. mehrfacheinwahl
vom 21.4.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
sehr geehrte damen und herren, ich nutze seit 2002 einen dsl-zugang des isp 1&1 mit einem volumentarif von 5 gb fü 16,99 pro monat. für zusätziches datenvolumen werden 1,2 ct/min verlangt. dieses 5 gb-volumen habe ich aber in der ganzen zeit des vertrages nur 1 mal geringfügig überschritten. seit einigen monaten steht mein rechner in der wohnung meiner freundin, die einen flatrate-tarif beim selben provider hat. den dsl-zugang in meiner wohnung verwende ich seit monaten überhaupt nicht mehr. anfang februar ist aus unerklärlichen gründen der internetzugang meiner freundin zusammengebrochen, was bereits schon einige male vorkam. ich habe dann versucht mich an ihrem rechner unter meiner eigenen dsl-zugangskennung einzuloggen um zu überprüfen welcher natur der fehler war. nach einiger zeit des herumprobierens war die verbindung wieder da. daraufhin führte ich ein firmwareupdate des dsl-modems durch. am 28.12.05 kündigte ich meinen vertrag bei 1&1 zum 28.2. nachdem mein rechner bei meiner freundin in der wohnung stand, die dort eine flatrate hat. meinen eigenen zugang hatte ich bereits seit mehreren monaten nicht mehr genutzt. am 28.2. schrieb mir das ´security-team´ von 1&1 einen kurzen brief, dass mein vertrag aus „sicherheitsgründen" vorübergehend gesperrt wurde & ich mich doch bitte mit dem security-team in verbindung setzen solle. dieser brief erreichte mich jedoch erst einige tage später, da ich den briefkasten meiner wohnung nicht jeden tag leere. am 5.3. bekam ich per email meine monatliche abrechnung. sie belief sich auf 754,12 € . das ist das 50fache der normalen gebühr, an traffic hatte ich angeblich über 66 GB (61 GB mehr als normal, über das 13fache der üblichen maximalen datenmenge. als ich dort anrief & fragte warum mein vertrag am letzten tag aus sicherheitsgründen gesperrt wurde erklärte mir ein herr dass mein zugang gesperrt wurde da verdacht bestand dass meine kennung unberechtigt von einem dritten benutzt wurde er sagte mir dass ich strafanzeige gegen unbekannt erstatten müßte damit üerprüft werden kann von welchem anschluss aus meine kennung eventuell benutzt wurde. als einzigen weiteren punkt fügte er hinzu dass ich mich in den agb verpflichtet habe für schäden dritter aufzukommen. bei meinen nachforschungen im internet und in den log-datein meines rechners zur ursache meines problems bin ich auf das phänomen der mehrfacheinwahl gestoßen d.h. es werden mehrere dsl-verbindungen (z.b. eine vom router und eine vom rechner selber) aufgebaut. dass dies überhaupt möglich ist, ist selbst unter fachleuten kaum bekannt, die meisten laien verstehen das problem garnicht. auch ich wußte nicht daß so etwas gibt. 1&1 scheint diese tatsache jedoch weidlich auszunutzen und scheint bei vielen benutzern hohe rechnungen wg.
Löschung eines mit "erledigt" gekennzeichnetem Schufaeintrags
vom 17.9.2006 30 € Historischer Preis
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Die AGB`s der Bank enthielten die Klausel, dass "nicht vertragsgemäßes Verhalten" der Schufa gemeldet wird - hierbei wäre aber auch das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten, sprich mit anderen Worten: Vor der Mitteilung seitens der Bank an die Schufa müsse in jedem Einzelfall eine Interessensabwägung zwischen dem Interesse der Bank und dem des Kunden am Schutz seiner Daten stattfinden - der Eintrag "Konto in Abwicklung" wurde allerdings automatisiert nach Ablauf der von der Bank gesetzen Frist veranlasst.