Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie könnten auf Entsperrung bzw. volle Wiederherstellung des Accounts klagen. Die Gegenseite müßte dann darlegen und beweisen, welche Verstöße Sie begangen haben sollen. Selbst wenn das der Gegenseite gelingt, haben Sie gute Karten, weil die Gegenseite Ihnen nach der Warnsperrung nicht die Möglichkeit gab, den Verstoß abzustellen.
Wenn Sie verlieren bzw. nicht klagen wollen, haben Sie durchaus Anspruch auf Erstattung des virtuellen Wertes. Allerdings müssen da Sie nachweisen, welchen Wert Ihr Account hatte.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie vor einem deutschen Gericht nach deutschem Recht klagen können.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Weber,
mir ist absolut bewusst, dass ich eine Klage einreichen kann. Diese letzte Instanz wollte ich jedoch angesichts des geringen tatsächlich investierten Streitwertes (entspricht Accountwert von ca. 400€), abgesehen von meiner persönlich investierten Zeit, eigentlich nicht wahrnehmen, da ich im Falle einer Niederlage, die Prozesskosten selbst tragen müsste. Eine Rechtschutzversicherung nachträglich abzuschließen ist meines Kenntnisstandes nicht möglich.
Ich hatte mir ehrlich gesagt eine andere Lösung erhofft, welche, etwas salopp gesagt, zwar anwaltliche Schärfe besitzt, jedoch nicht unmittelbar einen Prozess nach sich zieht. gibt es daher in Ihren Augen eine andere Möglichkeit?
Überdies denke ich, dass ich durch die "Warnsperrung" in den Augen von WG die Möglichkeit erhalten habe, den Verstoß abzustellen. Niemand zwingt einen Spieler zu Benutzung von Modifikationen. Ergo hätte ich vollkommen ohne solche Spielanpassungen meinen Account benutzen können und es wäre nicht zu einer permanenten Sperre gekommen. Daher versteh ich nicht so ganz, was sie mit Ihrer Aussage meinen: "[...] haben Sie gute Karten, weil die Gegenseite Ihnen nach der Warnsperrung nicht die Möglichkeit gab, den Verstoß abzustellen." Ich denke eher, dass ich schlechte Karten angesicht o.g. Ausgangslage hätte. Offensichtlich sind Sie anderer Auffassung, könnten Sie diese bitte etwas genauer ausführen. Vielen Dank.
Überdies stellt sich mir die Frage, da in den Nutzungsbedingungen das Thema anteilige Rückerstattung nur im Zusammenhang mit einer Kündigung auf meiner Seite gewährt wird, in wie fern dies immer noch gilt, bei Vertragsbeendigung seitens WG wie es eben durch eine solche Accountsperre geschehen ist? Hat man trotzdem das Recht auf Rückerstattung, auch wenn dies nicht in den AGBs explizit aufgeführt wird? Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert Ihre Aussage?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vor einer Klage kann und sollte natürlich ein angemessen scharf formuliertes Anwaltsschreiben mit entsprechenden Forderungen an die Gegenseite geschickt werden. Aber auch da müssen Sie die Kosten tragen, wenn die Gegenseite nicht nachgibt.
Die Gegenseite war aber verpflichtet, bei der Warnsperre ausreichend deutlich zu machen, warum die Warnsperre erfolgte. Der gegebene Hinweis war schlicht zu undeutlich, da man nicht daraus erkennen konnte, womit man konkret gegen die Regeln verstieß.
Die Gegenseite hat mit einer unberechtigten Sperrung gegen Vertragsrecht verstoßen, insbesondere gegen die Pflicht, Ihnen die Nutzung des Accounts und des Spiels zu ermöglichen. Deswegen muß sie Ihnen den daraus entstandenen Schaden ersetzen, insbesondere die unnütz gewordenen Aufwendungen für die Modifikationen. Einschlägig ist hier insbesondere der § 280 BGB
.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt