Wer muss für den Wasserschaden aufkommen?
vom 8.10.2008
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Nun war gestern ein Handwerker der Hausverwaltung da und behauptet , es läge kein aktueller Schaden vor. ... Meine Frage : Müsste ich als Mieter den Schaden anstandslos beseitigen oder ist die HV verpflichtet den Schaden zu beseitigen ? Hat die Hv mit dem Eintrag in das Übernahmeprotokoll nicht bereits einem Schaden zugegen und sich hiermit zu einer Beseitigung verpflichtet ?