Arbeitnehmer kündigt per Einschreiben -> Postfach -> fristgerecht ja/nein?
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Situation: Am 10.04.19 habe ich (als Arbeitnehmer) eine Kündigung für mein bestehendes Arbeitsverhältnis erstellt. Dieses Arbeitsverhältnis unterliegt den gesetzlichen Kündigungsfristen (4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats). Meine Absicht ist fristgerecht zum 15. des Monats zu kündigen.