Guten Tag,
Wenn Sie jetzt 28 Jahre alt und seit 10 Jahren in der Firma beschäftigt sind, sind Sie also 3 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres in der Firma
Damit gilt § 622 Abs. 2 Zif 2 BGB
:
"Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
Ob Ihr Arbeitsvertrag eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung enthält, kann nur an Hand des Vertrages geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 28.12.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Danke für die schnelle Beantwortung.
Es gelten keine abweichende Vereinbarungen.
Jedoch will ich als Arbeitnehmer kündigen und nicht der Arbeitgeber!
Gelten hier auch die 4 Wochen od. hat der Passus im Arbeitsvertrag ,,Verlängert sich die Kündigungsfrist für das Unternehmen, so gilt dies im gleichen Maße für den Mitarbeiter" etwas für mich zu bedeuten?
Guten Abend,
ich möchte mit dieser Antwort meine erste Auskunft korrigieren.
Nach einer neuen Entscheidung vom 01.09.2010 des Bundesarbeitsgerichts, Az.: 5 AZR 700/ 09
wird die Beschränkung des § 622 BGB
wegen Europarechtswidrigkeit nicht mehr angewandt.
Sie sind daher an die gesetzliche Frist 4 Monate zum Ende eines Kalendermonates gebunden.
Bitte entschuldigen Sie meine zunächst noch auf alter Rechtslage basierende Auskunft.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der Kollegin bedanken, die mich auf meinen Fehler aufmerksam gemacht hat.
Mit freundlichen Grüßen