Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.:
Sie können frühestens am 01.09.2016 schwanger werden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert, wenn der Arbeitgeber der Verlängerung nicht einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit widerspricht, müsste Ihr Arbeitgeber der Verlängerung bis zum 01.09.2016 widersprechen.
2.:
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nicht kündigen, wenn Sie nach dem 01.09.2016 schwanger werden, da Sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 01.10.2017 haben. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Arbeitgeber der Verlängerung nicht bis zum 01.09.2016 widersprochen hat, s. o.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ruben Hoffmann
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 29.08.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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