ich bin seit etwas über 10 Jahren als kaufmännischer Angestellter beschäftigt.
Zu den Kündigungsfristen steht folgender Passus im Arbeitsvertrag:
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Was heißt das jetzt konkret für mich?
Kann ich mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen oder habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende wie der Arbeitgeber?
Der Arbeitsvertrag nimmt für die Kündigung durch den Arbeitnehmer Bezug ("beiderseits") auf die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber in § 622 BGB
.
§ 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BGB
:
"Für eine Kündigung [...] beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen [...]
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats [...]."
Für Sie gilt wie für den Arbeitgeber die viermonatige Kündigungsfrist.