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Arbeitsvertrag Kündigungsfrist Arbeitnehmer

17. Juni 2014 00:06 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit etwas über 10 Jahren als kaufmännischer Angestellter beschäftigt.

Zu den Kündigungsfristen steht folgender Passus im Arbeitsvertrag:

Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Was heißt das jetzt konkret für mich?
Kann ich mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen oder habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende wie der Arbeitgeber?

Ich bedanke mich im voraus für eine Antwort.

17. Juni 2014 | 02:40

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratscuchender,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt.

Der Arbeitsvertrag nimmt für die Kündigung durch den Arbeitnehmer Bezug ("beiderseits") auf die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber in § 622 BGB .

§ 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BGB :
"Für eine Kündigung [...] beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen [...]
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats [...]."

Für Sie gilt wie für den Arbeitgeber die viermonatige Kündigungsfrist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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