Zeitarbeit: Gewährung von Nachtdienstzuschlägen
vom 20.1.2008
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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In meinem Arbeitsvertrag heißt es: „Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr. ... Sie beträgt höchstens 25 % des jeweiligen tariflichen Stundenentgelts.“ Der Arbeitsvertrag erklärt den Tarifvertrag „BZA“ für anwendbar. In diesem Tarifvertrag findet sich wortgleich die gleiche Formulierung wie im Arbeitsvertrag (siehe oben).