Rücktritt vom Kaufvertrag (Sofagarnitur) bei Lieferverzug trotz ABG
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian D. Franz / Frankfurt
Alternativ wurde uns in diesem Schreiben angeboten die "anfallenden 25% pauschalierten Schadenersatz" zu zahlen und wir wären aus dem Vertrag raus. Spätestens bis zum 27.02.15 ist eine Antwort erbeten, ob wir den Vertrag vom November letzten Jahres aufrecht erhalten oder ob wir uns für die Alternative mit den 25% Schadenersatz entscheiden möchten. ... Einen Schadenersatz können wir demnach auch nicht beanspruchen?