Auto verliehen - Unfall - Haftung?
vom 1.10.2009
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Sehr geehrte Anwälte, mit der Bitte um Auskünfte hier die Schilderung der Tatsachen: Am 01.02.09 verlieh ich mein Auto an ein (entferntes) Mitglied meiner Familie, das einen Unfall damit verursachte. Da der Unfall von der Schuldfrage her eindeutig war (Auffahrunfall), füllte das Familienmitglied die Unfallmeldung an meine Versicherung aus und unterzeichnete sie (Schuld ist also anerkannt). ... Wie ist die Rechtslage bei der Haftung für den gegenerischen Schaden, wenn meine Versicherung schon reguliert hat, also meine Kfz-Höherstufung?