Erweiterung und Prüfung eines Berliner Testaments, Darlehen mit Fälligkeit Todesfall
vom 28.12.2012
75 €
Historischer Preis
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Das Testament müsste nun noch um eine Klausel erweitert werden. ... Sollte nach dem Tode des Zuerstversterbenden eines unserer Kinder seinen Pflichtteil verlangen, so soll dieses Kind auch nach dem Tode des Zweitversterbenden nur seinen Pflichtteil bekommen. 3. ... Für den Fall, dass der Überlebende von uns wieder heiratet, hat dieser jedem Kind ein Vermächtnis auszuzahlen und zwar in Höhe seines gesetzlichen Erbteils.