Mahnbescheid für bereits gezahlte Arzt-Rechnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
. -06.01.2009 Zustellung der Rechnung (Posteinlagerung wegen Abwesenheit durch Urlaub vom 22.12.2008 bis 05.01.2009) -07.01.2009 Überweisung der Geldforderung (Überweisungsdatum-> Zahlungsausgang) -08.01.2009 Eingang eines Mahnbescheids incl. Gebühren Hier nun die Fragen: 1. Hätten wir die Rechnung überhaupt zahlen müssen (mal abgesehen davon, dass wir die Beträge von unserer Krankenversicherung zurückerhalten werden und wir die Leistung ja auch erhielten)?