Käufer Rechte im Falle des Motorschadens nach dem Kauf von Gebrauchtwagen
vom 30.8.2016
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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In der Auto-Werkstatt haben mir die Herren erklärt dass nur die Kosten für die Fehlerprüfung zwischen 40 und 150 Euro betragen können und dann noch zusätzlich die Kosten für eine Reparatur. Meine Frage ist, muss der Händler, als der Wagen-Verkäufer unter der gesetzlichen Gewährleistung die Reparatur auf eigenen Kosten übernehmen? Und im Falle, dass die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchgeführt wird und ich die Kosten selbst bezahle, muss mir der Händler die Reparaturkosten vergüten.