Arbeitsvertrag: Die Tätigkeitsbeschreibung
vom 1.4.2009
40 €
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Laut Nachweisgesetz muss der Arbeitsvertrag "eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit" enthalten (NachwG §2 Abs1 Satz2) In meinem Arbeitsvertrag findet sich hierzu folgender Wortlaut: "Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer unter Wahrung der berechtigten Interessen beider Seiten die Möglichkeit zu geben, entsprechend seiner Fähigkeiten und Leistungen bei ihm tätig zu sein. Der Arbeitnehmer ist in der Abteilung X des Arbeitgebers tätig." ... Bitte dringend um Information, da ich sehr unsicher bin, ob ich diesen Vertrag unterschreiben kann/soll.