Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Gibt es eine Möglichkeit mit einem Attestierten Burnout fristlos zu kündigen?"
Nach § 626 I BGB
können Sie aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Dabei muss die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 II BGB
beachtet werden.
Wenn die Arbeit Sie dort buchstäblich krank macht, besteht an sich aus Ihrer Sicht schon ein wichtiger Grund. Aus der Sicht des Arbeitgebers kann man vorbringen, dass Sie die Misstände zur Kenntnis hätten bringen können, um eine Abstellung der Belastung zu ermöglichen.
Problematisch ist dabei natürlich, dass sie sich nach Ihrer Schilderung bereits anderweitig verpflichtet haben, weil sich dies in der heutigen Zeit kaum geheim halten lassen wird ( Xing, etc.).
Jedenfalls besteht in dieser Frage für beide Seiten Argumentationsspielraum.
In jedem Fall wird es aber hilfreich sein, einen Arzt mit ins Vertrauen zu ziehen. Eventuell empfiehlt dieser bereits aufgrund Ihrer Schilderung eine Krankschreibung sowie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen.
Dies wäre hier sicher nützlich.
Frage 2:
"Besteht die Gefahr, dass er mich verklagen könnte und beispielsweise die Kosten für einen Freelancer mir in Rechnung stellt, als Schadensersatz für eine frühzeitige Kündigung?"
Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und gleichzeitige Verpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber birgt diese Gefahr grundsätzlich immer.
Allerdings dürfte in Ihrem Fall einiges dafür sprechen, dass man dies verhindern kann.
So können Sie z.B. nichts für die knappe Personaldecke. Diese ist ja sogar mitursächlich für Ihre Beschwerden. Zudem muss Ihr Arbeitsplatz ohnehin neu besetzt werden, sodass die klaren Fronten auch für den Arbeitgeber von Vorteil sind.
Während der Krankschreibung sind Sie ohnehin nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet.
Zudem spart der Arbeitgeber sich im Falle der fristlosen Kündigung im Gegenzug Ihre Lohnzahlung.
Das Risiko dürfte also eher als gering einzustufen sein. Zumal Sie die Weichen nun im Nachhinein auch kaum anders stellen können ( z.B. durch entsprechende Vereinbarung mit dem neuen Arbeitgeber).
Frage 3:
"Was raten Sie mir in dieser schwierigen Situation?"
Ziehen Sie umgehend einen Arzt mit hinzu. Wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen eine Kündigung befürwortet, könnten Sie dies dem Chef mit Ihrer Krankmeldung so mitteilen.
Wenn klar ist, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in seinen Betrieb zurückkehren werden, sollte ein arbeitsgerichtliches Vorgehen gegen Sie eher nicht zu erwarten sein.
Sie sollten neben der fristlosen Kündigung zugleich hilfsweise die ordentliche Kündigung erklären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 15.09.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Herr Fork,
vielen herzlichen Dank für Ihren Rat.
Ich habe die Misstände in einem Feedbackgespräch Anfang des Jahres bereits angesprochen. Mein Chef hat diese notiert und versprochen sich darum zu kümmern. Leider bis heute ohne Ergebnis.
Das neue Arbeitsverhältnis wurde noch nicht vollständig ausgefüllt, da ich noch nicht bei meinem jetzigen Arbeitgeber gekündigt habe und daher das neue Startdatum noch nicht verbindlich feststeht. Es besteht lediglich ein erster Vertragsentwurf der von mir und meiner neuen Chefin gegengezeichnet wurde. Xing etc. kann ich ausschließen, außerdem hat meine zukünftige Chefin meine Unterlagen noch nicht ihrem Steuerberater zur Anmeldung übergeben sondern wartet auf meine Rückmeldung.
Soweit ich das verstehe, raten Sie mir einen Arzt aufzusuchen. Sollte dieser mich krankschreiben und mir raten aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen, kündige ich fristlos.
Was mir nicht ganz klar ist, Sie sagen:
"Sie sollten neben der fristlosen Kündigung zugleich hilfsweise die ordentliche Kündigung erklären."
Wie kann ich das verstehen? Soll ich gleichzeitig zwei Kündigungen abgeben, eine fristlose aufgrund von Burnout und eine fristgerechte für den 1.1.2014 (in 3 Monaten)? Somit könnte sich quasi der Arbeitgeber das für ihn passende aussuchen und könnten sich dadurch Probleme für mich entwickeln?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage 1:
"Soll ich gleichzeitig zwei Kündigungen abgeben, eine fristlose aufgrund von Burnout und eine fristgerechte für den 1.1.2014 (in 3 Monaten)?"
Nein, das kann in einem Kündigungsschreiben untergebracht werden.
Gebräuchlich ist z.B. die Wendung " kündige ich .... fristlos, hilfsweise fristgemäß zum nächst zulässige Zeitpunkt".
Nachfrage 2:
"Somit könnte sich quasi der Arbeitgeber das für ihn passende aussuchen und könnten sich dadurch Probleme für mich entwickeln?"
Nein.
Vorrangig wäre die fristlose Kündigung. Es wird nur deutlich gemacht, dass das Arbeitsverhältnis in jedem Fall enden soll - notfalls fristgemäß.
Denn die krankheitsbedingte fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eher ungewöhnlich, da der krankheitsbedingte Ausfall in die Risikospähre des Arbeitgebers fällt.
Da das neue Startdatum Ihres nächsten Arbeitsverhältnisses noch nicht feststeht und Sie die Misstände in einem Feedbackgespräch Anfang des Jahres bereits angesprochen haben, könnte sich zuvor auch die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit dem Chef als Alternative gegenüber der fristlosen Kündigung anbieten.
So könnten Sie z.B. vereinbaren, noch bis zum 30.09.13 weiterzuarbeiten, um dem Chef eine nahtlose Nachfolgersuche zu ermöglichen.
Hierbei wäre das Konfliktpotential auf ein Minimum reduziert.
Dies würde auch die Unsicherheit hinsichtlich des Beendigungsdatums vermeiden.