Überstunden während der Eltenzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Nach der Geburt unseres Kindes haben wir uns die Elternzeit geteilt. Meine Frau die ersten 3 Monat, danach 9 Monate Betreuung durch mich und dann wieder 2 Monate durch meine Frau, mit Bezug von Elterngeld. ... Geburtstag des Kindes habe ich für zwei Monate voll gearbeitet und danach im Rahmen meiner Elternzeit für 10 Monate meine Stelle auf 30h/ Woch reduziert, zur Sichertsellung der Betreuung unseres gemeinsamen Kindes.