Ist die Kündigung durch fehlenden Widerspruch rechtlich bindend?
vom 25.5.2009
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Mit Schreiben vom 29.03.2009 hat sie dem Mieter wegen Eigenbedarf zum 31.07.2009 gekündigt. Erhalten hat er die Kündigung am 31.03.2009 (Einschreiben mit Rückschein). ... Nun meine Frage: Wurden bei der Kündigung irgenwelche offensichtlichen Formfehler begangen?