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1.595 Ergebnisse für kündigung eigenbedarf

Kündigung des Untermieter
vom 19.12.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
wir (3er WG, 2 hauptmieter + 1 Untermieter) haben unserem untermieter mündlich am 14.11. gekündigt, da das zusammenleben mit ihm unmöglich wurde. diese kündigung haben wir schriftlich am 14.11. nachgereicht, allerdings mit einer falschen kündigungsfrist von 14 tagen. jetzt möchten wir die erforderliche ordentliche kündigung nachreichen. wie muss diese kündigung aussehen? ... ausserdem möchten wir wissen ob wir die neue kündigung auf den 14.11. zurück datieren dürfen oder das heutige datum nehmen müssen? muss der untermieter die kündigung bestätigen?
Eigenbedarfskündigung: Zwischenumzug als Härtefall?
vom 8.4.2012 55 € Historischer Preis
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Die Wohnung ist jetzt verkauft worden, und die neuen Besitzer haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf angekündigt. ... Ich habe bislang keine Kündigung erhalten, diese ist mir aber angekündigt worden. ... Verbessert es meine Rechtslage, wenn ich vor der Kündigung durch die neuen Eigentümer darauf hinweise, dass ich erst im März 2013 in die neue Wohnung einziehen kann?
Zwangsversteigerung - Kündigung Mieter(Gewerbe)
vom 19.10.2009 55 € Historischer Preis
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, des Weiteren ist davon auszugehen, dass er eine Kündigung vertraglich ausgeschlossen hat und der Vertrag unbefristet ist. ... Welche Möglichkeiten einer Kündigung habe ich bei einem gewerblichen Mietvertrag? § 580a Abs. 2 BGB sowie § 57a ZVG kenne ich bereits- nur gilt auch für gewerbliche Mieter § 573 BGB (Eigenbedarf kann ich leider nicht anmelden und würde daher ohne "berechtigtem Interesse" kündigen)?
Zwangsverteigerung und Eigenbedarf
vom 22.2.2007 50 € Historischer Preis
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Bitte seien Sie so freundlich, mir Auskunft zum folgenden Anliegen zu geben: 1. rechtliche und formelle Formulierung des Grundes „Eigenbedarf“: Der benötigte Wohnraum dient meiner Tochter (22 Jahre), welche zur Zeit noch zu Hause wohnt.
Mieter kündigt nach Eigenbedarfskündigung selbst - welche Kündigung gilt?
vom 8.5.2018 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Einerseits endet das Mietverhältnis ja durch die Kündigung des Mieters, andererseits habe ich die Kündigung des Mieters durch meine Eigenbedarfskündigung ja provoziert. Muss ich mit Schadensersatz rechnen falls ich die Wohnung wieder vermiete oder sind Ansprüche des Mieters aufgrund seiner Kündigung ausgeschlossen?
Kündigung wegen Eigenbedarf des neuen Eigentümers
vom 21.2.2017 60 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, vor 1,5 Jahren sind mein Mann und ich mit unseren 3 Kindern in ein Mehrgenerationenhaus gezogen und haben uns das Haus mit der Mutter unseres Vermieters geteilt. Wir leben in der Hauptwohnung im 1. Stock, die Mutter war in der Einliegerwohnung im EG.
Räumungsklage gegen Mieter, der nicht reagiert und möglicherweise in Betreuung ist
vom 27.3.2025 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Nach Erhalt des Zuschlagsbeschlusses habe ich dem Mieter wegen Eigenbedarfs (für meinen Schwiegervater) zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt, durch das Sonderkündigungsrecht in der ZVG zum Ende April. Das per Einschreiben verschickte Kündigungsschreiben enthielt eine ausführliche Begründung des Eigenbedarfs, einen Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Kündigung und eine dringende Bitte um Kontaktaufnahme. ... Kann ich die Miete erhöhen oder torpediere ich damit die Wirksamkeit meiner Kündigung, in der ich ja ausdrücklich einer weiteren Nutzung über den 30.4. hinaus widersprochen habe?
Eigenbedarfskündigung ohne Erläuterung der Gründe
vom 25.1.2013 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Jetzt da mein Sohn in diese Wohnung einziehen möchte, habe ich der Mieterin ende Dezember wegen Eigenbedarf mit einer 3 Monatigen Frist zum 31.03.2013 gekündigt. Mein Fehler war das ich nur Eigenbedarf geschrieben habe und nicht den genauen Grund weswegen ich Eigenbedarf geltend machen möchte.
Nachvollziehbare Gründe für Eigenbedarf
vom 17.1.2022 für 25 €
Diesen Zustand will ich ändern und habe einem der Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs geschrieben. ... Ich weiß auch (glaube zu wissen), dass wenn ich die erste Kündigung vergeigt habe, sie ungültig ist und ich sie nochmal aussprechen muss, diesmal mit einem "besseren" Grund.