Verwalter einer Wohnanlage reagiert bei Straftat nicht
vom 6.6.2021
für 30 €
Ich hatte daraufhin den Hausverwalter schriftlich per Brief aufgefordert, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen und, sollte sich der Verursacher ausfindig machen, ihm die Kosten für die Ersatzbeflanzung und ggf. auch ein derzeit von der Stadtverwaltung auferlegtes OWi-/Bußgeld aufzuerlegen. ... Leider sind die anderen WEG-Miteigentümer träge und haben keine Lust auf Differenzen mit dem HV, so dass nicht davon auszugehen ist, dass (m)ein Antrag auf Kündigung des HV-Vertrages bei einer zukünftigen Eigentümerversammlung (sofern überhaupt noch eine stattfindet) Erfolg haben wird.