Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie Ihr Geld wieder haben wollen, müssen Sie neben Erstattung der Strafanzeige ein zivilgerichtliches Verfahren wegen Schadensersatzanspruches einleiten. Hier liegen also zwei unterschiedliche Rechtswege vor. Im Strafverfahren geht es allein um die Bestrafung des Täters durch den Staat wegen Verstosses gegen Strafgesetze.
Die Höhe des Ihnen zustehenden Schadensersatzes müsen Sie so konkret wie möglich selbst ermitteln und in der zu fertigenden Klage angeben. Beachten Sie die Verjährung innerhalb von 3 Jahren! Es ist in jedem Fall eine Bilanz mit dem Inhalt zu erstellen, wie hoch die Einnahmen hätten sein müssen und welche Gelder am Monatsende jeweils fehlten. Schätzungen reichen nicht.
Ziehen Sie unverzüglich einen Rechtsbeistand hinzu, welcher Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen behilflich ist.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
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