Frage zu Kündigungsfristen TVöD
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Hallo, folgendes Problem: - jetziger Status: ein teils befristeter Arbeitsvertrag (Laufzeit 6 Monate: 09/2009-03/2010) mit einem 8% unbefristeten Anteil (3St.die Woche Aufgabenbereich Schreibkraft) und 92% befristeten Anteil (35,5 St. die Woche Aufgabenbereich Angestellte) in der gleichen Abteilung - diesem Arbeitsvertrag gingen bereits dreimalig Monatsverträge, einmalig zwei Monatsverträge voraus - der derzeitige Arbeitsvertrag basiert auf dem 8 % unbefristeten Anteil der befristet stundenmäßig aufgestockt wurde auf die derzeit 38,5 Stunden Meine Frage: Gibt es irgend eine Möglichkeit die geltende Kündigungsfrist von vier Wochen am Monatsende bei befristeten Verträgen zu nutzen oder den Arbeitsvertrag rechtlich anzuzweifeln da Kettenverträge um vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszutreten.