Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
Wenn die fristlose Kündigung, die Sie Ihrem Mieter gegenüber ausgesprochen haben, berechtigt war, dann haben Sie gegen den Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des sog. Kündigungsfolgeschadens. Der Schadensersatzanspruch folgt direkt aus § 280 Abs. 1 BGB
. Voraussetzung ist, dass der Mieter die Pflichtverletzung(en), die zur Kündigung des Vermieters geführt hat (haben), zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Mieter Vorsatz und Fahrlässigkeit, § 276 BGB
.
Der Schadensersatzanspruch umfasst den durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schaden. Dazu gehört vor allen Dingen der Mietausfallschaden. Sie haben als Vermieter einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, wie Sie stünden, wenn das Mietverhältnis nicht berechtigterweise durch Sie gekündigt worden wäre. Der Schadensersatzanspruch ist zeitlich begrenzt auf die Dauer des Mietverhältnisses, d. h. für die Zeit, für die der Mieter das Mietverhältnis nicht selbst hätte beenden können, in Ihrem Fall also bis zum 31.12.2010.
Von dem Mietausfall müssten Sie die Vorteile abziehen, die Ihnen durch den vorzeitigen Auszug entstehen, das sind z. B. alle verbrauchsabhängigen Betriebskosten. Als Vermieter trifft Sie zudem eine Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB
). Sie müssten sich also bemühen, die Wohnung schnellstmöglich wieder zu vermieten, um so den Mietausfall, d. h. Ihren Schaden gering zu halten.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Felix M. Safadi
Rechtsanwalt
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Allgemeine Hinweise:
Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
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