Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und ist in den meisten Fällen abhängig von der Zahlart der Versicherungsbeiträge. Die Kündigungsfrist kann ein bis dre Monate betragen oder es ist eine Frist zur Ende der Versicherungsperiode vereinbart. Häufig ist bei einer Einmalzahlung des Vereicherungsbeitrags im Hinblick auf die Kündigung eine Kündigungfrist zum Ablauf der Versicherungsperiode ( ein Jahr) vereinbart.
Viele Versicherungsverträge der R+V Versicherung im Bereich Rentenversicherung regeln in den Versicherungsbedingungen, dass Sie zum Ende einer Versicherungsperiode ( das wird der von Ihnen bzw. der Versicherung angegebene Termin 15.06.2018 sein) oder mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsersten kündigen können. Dies bedeutet, dass der Vertrag bereits zum nächsten Monatsersten aufgelöst werden müsste. Das würde auch erklären, warum die Versicherung nach Ihrem Einverständnis fragt.
Bitte schauen Sie daher in den Vetrag und wenn dort auch die Kündigung mit einem Monat zum Monatsersten vereinbart ist, teilen Sie der Versicherung schriftlich mit, dass Sie nach Ihrer Kündigung auf die Auflösung mit der Frist von einem Monat auf den nächsten Monatsersten bestehen. Teilen Sie mit, dass Sie nicht mit der Jahresfrist einverstanden sind.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
LL.M. für Versicherungsrecht
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