Der Aufwendungsersatz umfasst die Kosten des Maklers für Inserats-, Porto-, Telefon- und Pkw-Kosten sowie die Kosten für die aufgewandte Arbeitszeit. ... Dies gilt insbesondere bei der Aufgabe der Verkaufsabsicht während der Laufzeit des Vertrages und bei der Änderung der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages, wenn dadurch die Vermarktung des Objektes wesentlich erschwert wird. 7.Kündigung Der Auftraggeber kann diesen Vertrag nach vorheriger schriftlicher Abmahnung kündigen, wenn der Makler gegen seine Tätigkeitspflicht (Ziffer 3) verstoßen hat. 8.Vertragsergänzungen und gewünschte Änderungen 9.Sonstiges Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Makler Fotos vom Objekt im Exposé, für Anzeigen- und Werbungszwecke (z.B.