Wer ist der richtige Kläger bei Familienreisen ?
vom 27.7.2017
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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M bucht im Reisebüro eine mehrtägige Reise für sich, für seine nichteheliche Lebensgefährtin F, für seinen Sohn S 1 (14 Jahre alt, Kind aus einer früheren nichtehelichen Beziehung des M mit A) und für seinen Sohn S 2 (2 Jahre alt, gemeinsames Kind des M und der F). M zahlt die Reise für alle Reiseteilnehmer selbst. Da S 2 ein kleines Kind ist, mußten für ihn keine Reisekosten bezahlt werden.