Ich habe aufgrund von 2 Fotos von Nahrungsmitteln, die ein Nutzer auf meiner Seite in eine Rezeptdatenbank eingetragen und hochgeladen hat, eine Abmahnung bekommen. ... Die Unterlassungsverfplichtungserklärung im Text: UlfB - im Folgenden Schuldner genannt - verpflichtet sich gegenüber Abmahner - im Folgenden Gläubiger genannt - 1. es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung - unter Ausschluss des Einwands des Fortsetzungszusammenhangs - zu zahlenden Vertragsstrafe von 6.000,00 Euro zu unterlassen, folgende, vom Gläubiger hergestellte Fotos: (Abbilder) und/oder Teile davon ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen und/oder das Foto und/oder Teile davon ohne Erlaubnis zu vervielfältigen und/oder ohne Erlaubnis vervielfältigen zu lassen; 2. dem Gläubiger eine fiktive Lizenz in Höhe von 480,00 Euro als Schadensersatz zu zahlen; 3. die Kosten der Kanzlei BlaBla für die Abmahnung vom 19.11.2007 in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale auf Basis eines Gegenstandswertes von 9.480 Euro, insgesamt 651,80 Euro, zu erstatten.